Das Bundeskabinett hat am 11.01.2017 den vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingebrachten Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit ("Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen"), beschlossen.
Mit dem Gesetz soll nach der Einführung der Quote für Frauen in den Aufsichtsräten ein weiterer Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit in Unternehmen umgesetzt werden. Es zielt auf die Durchsetzung des - eigentlich bereits seit über 50 Jahren geltenden - Anspruchs von Frauen auf gleiches Entgelt bei gleicher und gleichwertiger Arbeit.
Das Gesetz sieht folgende Bausteine vor:
(BMFSFJ / STB Web)
Artikel vom 11.01.2017
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