EU: Neue Insolvenzregeln sollen Unternehmen frühzeitig helfen

Die Europäische Kommission hat am 22.11.2016 zum ersten Mal ein europäisches Maßnahmenpaket zu Unternehmensinsolvenzen vorgelegt. Die Initiative soll Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten gestatten, frühzeitig Umstrukturierungen vorzunehmen, um eine Insolvenz und die Entlassung von Mitarbeitern zu vermeiden.

Die vorgeschlagene Richtlinie konzentriert sich auf drei wesentliche Elemente:

  • Gemeinsame Grundsätze für die Verwendung von Rahmen für eine frühe Umstrukturierung, die Unternehmen helfen werden, ihre Tätigkeit fortzusetzen und Arbeitsplätze zu erhalten.
  • Bestimmungen für Unternehmer auf eine zweite Chance, da sie nach einem Zeitraum von höchstens drei Jahren eine vollständige Schuldenbefreiung erhalten. Derzeit gibt die Hälfte der Europäer an, dass sie aus Angst vor dem Scheitern kein Unternehmen gründen würden
  • Gezielte Maßnahmen für die Mitgliedstaaten, die Effizienz der Insolvenz-, Umstrukturierungs- und Schuldenbefreiungsverfahren zu erhöhen. Dadurch verringern sich die übermäßig langen und teuren Verfahren in vielen Mitgliedstaaten, die zu Rechtsunsicherheit für Gläubiger und Anleger sowie zu niedrigen Einbringungsquoten und nicht beglichenen Schulden führen.

Mit den neuen Vorschriften werden die folgenden wesentlichen Grundsätze festgelegt, mit denen sichergestellt werden soll, dass der Insolvenz- und der Umstrukturierungsrahmen EU-weit kohärent und effizient sind:

  • Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten, insbesondere KMU, haben Zugang zu Frühwarnsystemen, um eine sich verschlechternde Geschäftslage erkennen und eine Umstrukturierung in einer frühen Phase gewährleisten zu können.
  • Flexible präventive Umstrukturierungsrahmen werden langwierige, komplexe und kostspielige Gerichtsverfahren vereinfachen. Erforderlichenfalls müssen nationale Gerichte in den Schutz der Interessen von Beteiligten eingebunden werden.
  • Der Schuldner erhält eine befristete „Atempause“ von höchstens vier Monaten von den Durchsetzungsmaßnahmen, um Verhandlungen und eine erfolgreiche Umstrukturierung zu erleichtern.
  • Eine Minderheit von Gläubigern und Anteilsinhabern mit abweichender Meinung kann Umstrukturierungspläne nicht blockieren, aber ihre legitimen Interessen werden gewahrt.
  • Neue Finanzmittel werden speziell geschützt und erhöhen die Chancen auf eine erfolgreiche Umstrukturierung.
  • Durch die präventiven Umstrukturierungsverfahren dürften die Arbeitnehmer arbeitsrechtlich durch die bestehenden EU-Rechtsvorschriften vollen Schutz genießen.
  • Schulungen und Spezialisierung von Angehörigen der Rechtsberufe und Gerichte sowie der Einsatz von Technologien (z. B. für die elektronische Antragstellung, Mitteilungen an Gläubiger) werden die Effizienz verbessern und die Insolvenz- und Umstrukturierungsverfahren sowie Verfahren für eine zweite Chance verkürzen.

Die neuen Regeln sollen auch dazu beitragen, Investoren anzuziehen, Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten sowie wirtschaftliche Schocks für die Volkswirtschaften aufzufangen.

(EU-Kommission / STB Web)

Artikel vom 22.11.2016