Bundesrat für mehr Transparenz im Kleingedruckten

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sollen verbraucherfreundlicher werden. Der Bundesrat hat hierzu am 4. November 2016 eine Entschließung beschlossen.

Die Länderkammer spricht sich unter anderem dafür aus, Unternehmen gesetzlich zu verpflichten, vertragsrelevante Aspekte in Allgemeinen Geschäftsbedingungen hervorzuheben. Außerdem drängt der Bundesrat auf bessere Lesbarkeit und brancheneinheitliche Gliederung von AGB. Zudem seien Änderungen in den AGBs, die sich während eines Vertragsverhältnisses ergeben, gesondert hervorzuheben. Datenschutzhinweise sollten grundsätzlich außerhalb der AGBs aufgeführt werden.

Verbraucher scheuen seitenlange Ausführungen

Verbraucherinnen und Verbraucher würden im Alltag regelmäßig mit Vertragsklauseln konfrontiert, deren Inhalt sie bei Vertragsschluss gar nicht oder nur unzureichend zur Kenntnis nähmen. Dies bestätige auch eine Umfrage des Bundesverbandes Verbraucherzentrale. Hiernach akzeptierten 53 Prozent der Befragten AGBs, ohne sie gelesen zu haben. Grund seien die oft seitenlangen und komplizierten Ausführungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Weiteres Verfahren

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der Bundesregierung gibt es nicht.

(Bundesrat / STB Web)

Artikel vom 21.11.2016