Beendete Insolvenz­verfahren bis 2013: 12,8 Milliarden Euro Verluste

Das Statistische Bundesamt hat aktuell Zahlen zu Insolvenzverfahren bekanntgegeben, die 2009 eröffnet und bis Ende 2013 abgeschlossen wurden. Insgesamt hatten die Gläubiger bei Unternehmensinsolvenzen Verluste in Höhe von knapp 6,2 Milliarden Euro. Bei Verbraucherinsolvenzen summierten sich die Verluste auf 3,5 Milliarden Euro. Für die übrigen Insolvenzverfahren ergaben sich Verluste in Höhe von rund 3,1 Milliarden Euro.

Im Jahr 2009 wurden 24.139 Unternehmensinsolvenzen eröffnet. Davon wurden bis Ende 2013 insgesamt 13.600 Verfahren (56,3 Prozent) abgeschlossen. Eine Betriebsfortführung gelang in 1.058 Fällen (7,8 Prozent), in 628 Verfahren (4,6 Prozent) konnte das Unternehmen saniert werden. Dabei wurden 36.349 Arbeitsplätze gesichert. 

Sanierung und Betriebsfortführung bei hohen Forderungen

Besonders häufig gab es einen Sanierungserfolg beziehungsweise eine Betriebsfortführung bei Insolvenzverfahren mit hohen Forderungssummen, so das Statistische Bundesamt. Bei Verfahren mit Forderungen ab 5 Millionen Euro konnten 38,3 Prozent der Unternehmen saniert werden. Sehr geringen Sanierungserfolg gab es dagegen bei Verfahren mit niedrigen Forderungen: Nur bei 1,2 Prozent der Unternehmen mit Forderungen unter 50.000 Euro erfolgte eine Sanierung, so das Statistische Bundesamt.

Fast 50 Prozent der Verfahren noch nicht abgeschlossen

"Fast 50 Prozent der Verfahren wurden noch nicht abgeschlossen. Dies dürfte vor allem größere Verfahren mit komplexen Rechtsfragen betreffen, weshalb die Aussagekraft dieser Statistik nicht stark ist. In einer Gesamtbetrachtung dürfte sich die Zahlenlage gravierend verändern, vor allem auch bei der Sicherung von Arbeitsplätzen die dann höher sein wird", so Dr. Daniel Bergner, Geschäftsführer des Verbands Insolvenzverwalter Deutschland (VID).

Angesichts der verhältnismäßig kurzen Verfahrensdauer deute vieles darauf hin, dass es sich überwiegend um kleinere, von vornherein auf Abwicklung ausgerichtete Verfahren handele. Die Dauer von Großverfahren, die nicht vorzeitig über Insolvenzpläne beendet werden, erstrecke sich erfahrungsgemäß auf über fünf Jahre, so der Verband.

(Destatis / VID / STB Web)

Artikel vom 29.04.2016